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Gemeinnützige Sozialwirtschaft muss unter den Corona-Schutzschirm!

Gemeinsam mit sozialen Trägern und Institutionen weist die Bundesvereinigung der Lebenshilfe auf drohende Insolvenzen aufgrund wegbrechender Finanzierungen hin.

Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Be­hin­derung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind Kern unseres Sozialstaates. Sie halten auch jetzt unser Gemeinwesen aufrecht, dürfen wegen Corona aber nur eingeschränkt angeboten werden. Angebote wie betreutes Wohnen, Tages­be­treuung und Früh­förde­rung in Familien sind zum Beispiel derzeit kaum durchführbar. Daher droht ihren freien und gemeinnützigen Trägern durch die wegbrechende Finanzierung die Insolvenz. Ein Sterben dieser sozialen Infrastruktur können wir uns als Gesellschaft nicht leisten. Daher müssen diese Dienste und Einrichtungen in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezogen werden!

Berlin, 20. März 2020
V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Geschäfts­führerin der Bundesvereinigung
Lebenshilfe e.V., Kontakt: 0179/3967964

DIe gemeinsame Pressemitteilung finden SIe hier.