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Priorisierung der Covid-19 Impfungen

Bis ausreichend Impfdosen für alle Menschen in Deutschland zur Ver­fügung stehen, wird es Zeit brauchen.

Die Bundesregierung hat definierte Ziele und offizielle Grundsätze zu der Ver­teilung des Impfstoffes gegen COVID-19. Mittelfristig sollen allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang du einer Impfung angeboten werden.

Bis ausreichend Impfdosen für alle Menschen in Deutschland zur Ver­fügung stehen, wird es – auch nach der Zulassung der Impfstoffe und der inzwischen begonnen Impfungen – Zeit brauchen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat bereits im Dezember eine Impfempfehlung mit einer Empfehlung der Priorisierung der zu impfenden Personen ver­fasst, die kontinuierlich aktualisiert wird, um neue Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Empfehlung hat solange Bestand, bis genügend Impfstoff ver­fügbar ist, um allen Bürger*innen ein Impfangebot machen zu können.

Der erstellte Stufenplan für die Impfindikationsgruppen zur Priorisierung der COVID-19-Impfung (Quelle: Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, S. 55) bezweckt die Erreichung definierter Impfziele, zum Beispiel die größtmögliche Reduzierung schwerer Ver­läufe sowie den Tod durch COVID-19 größtmöglich zu reduzieren.

Besonders gefährdet für einen schweren Ver­lauf und Tod sind Personen über 80 Jahren und Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Diesen sollen daher vorrangig Impfungen angeboten werden (Priorisierungsstufe 1) Gleichzeitig empfiehlt die STIKO die Impfung medizinischem Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege. Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit, sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden.

 Die bundesweit geltende Impfverordnung bezieht sich auf die jeweils aktuelle Empfehlung der STIKO.

Unsere Klientinnen und Klienten sowie Mitarbeitende im Wohnhaus Aldenhoven konnten glücklicherweise schon die Erstimpfung gegen COVID-19 erhalten und werden auch die vorgesehene Zweitimpfung bekommen. Auch, wenn uns die Impfungen in weiteren Häusern in Bezug auf die Abläufe und die Alltags-Organisation für die Menschen in unserer Betreuung enorm entlasten würden, sind weitere Impfungen von Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Rhein-Kreis Neuss kurzfristig nicht mehr vorgesehen. Wir haben behördliche Vorgänge, Entscheidungen und Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung fest im Blick und können durch gute Vorbereitungen und Vorarbeiten in den Einrichtungen der Leben und Wohnen gGmbH sehr schnell und strukturiert auch auf kurzfristige Veränderungen und Ver­fügungen reagieren.

Bis dahin arbeiten wir alle unter den aktuellen Regelungen in Bezug auf Hygiene und Organisation und können Bewohnerinnen und Bewohnern in den Wohn­häusern des Gemeinschaftlichen Wohnens sowie den Klientinnen und Klienten im Betreuten Wohnen einen möglichst angenehmen, vielseitig gestalteten Alltag bieten.